Arbeit und Recht gleich Arbeitsrecht

Arbeit und Arbeitsrecht

Arbeit und Recht

Arbeit geben und Arbeit nehmen stellen ein Rechtsverhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, dar. Von anderen Rechtsverhältnissen unterscheidet sich das Arbeitsverhältnis insbesondere durch die wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Diesem besonderen Verhältnis soll das Arbeitsrecht mit seinen umfangreichen Gesetzgebungen Rechnung tragen.

Arbeitsrecht ja – Arbeitsgesetzbuch nein

Das Arbeitsrecht ist nicht, wie man leicht annehmen könnte, in einem Arbeitsgesetzbuch festgeschrieben. Vielmehr versammeln sich unter dem Begriff Arbeitsrecht mehrere, die vielgestalten Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelnde Gesetzgebungen. Im Wesentlichen sind dies das Individual-Arbeitsrecht und das Kollektiv-Arbeitsrecht. Das Arbeitsschutzrecht ergänzt das Arbeitsrecht um Arbeitsschutzvorschriften.

Individual-Arbeitsrecht

Das Individual-Arbeitsrecht regelt das direkte Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hauptsächlich werden das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien und natürlich auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Individual-Arbeitsrecht behandelt.

Kollektiv-Arbeitsrecht

Das Kollektiv-Arbeitsrecht, auch kollektives Arbeitsrecht genannt, regelt wichtige Punkte die das Arbeitskollektiv betreffen. Das sind unter anderen die betriebliche Mitbestimmung und das Tarfifvertragsrecht. Ebenso sind das Arbeitskampfrecht und gesetzliche Bestimmungen zur Bildung von Koalitionen (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) Bestandteil des kollektiven Arbeitsrechts.

Arbeitsschutzrecht

Das Arbeitsschutzrecht ist die Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Rechts auf körperliche Unversertheit in den Arbeitsalltag. Das Arbeitsschutzrecht umfasst Gesetzgebungen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Arbeitszeit. Diese Gesetze regeln die grundlegenden Anforderungen zur Schaffung und zum Erhalt sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen. Verordnungen und Berufsgenossenschaftliche Vorschriften ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes.

Verantwortlich für die gesetzlichen Bestimmungen im deutschen Arbeitsrecht ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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