Was sind Nutzungsrechte?
Nutzungsrechte räumen dem/der Auftrageber/in eines Werkes das Recht zur Nutzung an diesem Werk ein. Sie sind Bestandteil eines Urheberwerkvertrages. Art, Umfang und andere Einschränkungen bezüglich der Nutzungsrechte werden anhand sogenannter Nutzungsfaktoren beschrieben.
Faktoren zur Beschreibung der Nutzungsrechte
Die Rechte zur Nutzung eines Werkes können anhand von Nutzungsfaktoren detailliert beschrieben und so auf spezifische Anwendungen hin eingeschränkt werden. Von der ursprünglich vereinbarten Faktoren abweichende Nutzungen müssen/können ggf. gesondert vergütet werden.
Die Nutzungsfaktoren
- Nutzungart
- einfach (Urheber kann weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen)
- ausschließlich (Auftraggeber ist allein zur Nutzung berechtigt)
- Nutzungsgebiet (räumliche Einschränkung)
- regional
- national
- europaweit
- weltweit
- Nutzungsdauer (zeitliche Einschränkung)
- 1 Jahr
- 5 Jahre
- 10 Jahre
- unbegrenzt
- Nutzungsumfang (inhaltliche Einschränkung)
- gering
- mittel
- umfangreich
Vereinbarungen über den Nutzungsumfang werden i. d. R. projektspezifisch bestimmt und können sich richten nach bspw. der Auflagenhöhe, den Zielgruppen, projektbezogener Verwendung oder medialer bzw. crossmedialer Verbreitung.
unbeschränkte Nutzung
Werden die Nutzungsfaktoren bei Vertragsschluss nicht näher beschrieben oder aber in vollem Umfang eingeräumt, sprechen wir von unbeschränkten Nutzungsrechten. Diese Form der Nutzung ist für den Auftraggeber sicher die praktikabelste Lösung. Spätere Nachforderungen seitens des Urhebers können so von vornherein ausgeschlossen werden. Unberührt davon bleibt jedoch die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte.
Nutzungsrechte bei Startperfect.de
Lesen Sie hier, welche Nutzungsrechte Ihnen übertagen werden.
Lesen Sie dazu auch unsere AGB.